Vor den Olympischen Spielen in Beijing im August 2008 gab es im Ausland große Erwartungen, dass die Lage der Menschenrechte in der Volksrepublik (VR) China sich signifikant verbessern würde. Gut ein Jahr später müssen die ausländischen Beobachter resigniert feststellen, dass es in China zwar einige eher kosmetische Verbesserungen gegeben hat, die Menschenrechtssituation als Ganzes sich aber keineswegs verbessert, sondern in mancher Hinsicht sogar verschlechtert habe. Die wenigen mutigen Menschenrechtsaktivisten werden vom Sicherheitsapparat der chinesischen Regierung weiterhin streng kontrolliert, häufig inhaftiert und wegen Gefährdung der inneren Sicherheit mit Gefängnisstrafen belegt. Journalisten, die über Skandale im Gesundheitswesen oder über Korruption in Wirtschaft und Politik berichten, werden mundtot gemacht. Schon lange kursierten Gerüchte, dass es in der VR China einen Handel mit Organen von Hingerichteten gibt, deren Organe bei zwei Drittel aller Transplantationen verwendet werden. Im August 2009 gab es erstmals eine offizielle Bestätigung dieser Praxis durch den stellvertretenden Gesundheitsminister, der allerdings Wert darauf legte, dass Organe nur verwendet würden, wenn die Todeskandidaten vorher schriftlich ihre Zustimmung gegeben hätten. Bei dem Druck, der in China bei Gerichtsverfahren auf die Angeklagten ausgeübt wird, darf man die „Freiwilligkeit“ solcher Zustimmungen durchaus bezweifeln.
Der Aufbau einer „harmonischen Gesellschaft“, die Hu Jintao, der jetzige Staatspräsident und Führer der kommunistischen Partei, seit einiger Zeit propagiert, ist durch die ständig wachsende Kluft zwischen den Verdienern am chinesischen Wirtschaftswunder und der großen Zahl der Verlierer de facto gescheitert. Schon in den vergangenen Jahren haben die sozialen Spannungen immer wieder zu gewalttätigen Protesten geführt, die die politische Führung gegenüber der Öffentlichkeit und besonders der ausländischen Presse zu verschleiern sucht. Immer häufiger kommt es zu gewalttätigen Reaktionen auf die Willkür der Behörden vor Ort, da die Polizei und die örtlichen Beamten ihre Machtposition missbrauchen, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Die übergeordneten Behörden schauen meistens weg. Die kommunistischen Kader wiederum sind meistens Teil des Systems und machen gemeinsame Sache mit den Funktionären vor Ort. Es gibt Stimmen, die von einer schleichenden Erosion des Staatsapparats sprechen, da die Korruption alle Schichten des Staatsapparats und der Wirtschaft durchdringt. Beklagt wird, dass es zu einem moralischen Verfall im politischen und wirtschaftlichen Leben gekommen sei, da Begriffe wie Ehre und moralische Integrität nicht mehr zählen, sondern das Geld und der Profit herrschten. Die weite Kreise durchdringende Unehrlichkeit zeigt sich in der Schwächung des Informationssystems auf der höchsten Ebene, das durch die häufig gefälschten statistischen Angaben an vielen Stellen in seinem Bestand gefährdet ist.
Gibt es einen spezifisch chinesischen Zugang zur Problematik der Menschenrechte?
Seitens der chinesischen Regierung und der kommunistischen Partei wird immer betont, dass in der VR China die Menschenrechte gelten und von der politischen Führung „im Rahmen der chinesischen Verfassung und der Gesetzgebung“ auch respektiert würden. Andererseits hat die chinesische Führung mehrfach dargelegt, dass ihrer Auffassung nach das Verständnis und der Inhalt der Menschenrechte immer auch von kulturellen und gesellschaftlichen Faktoren abhängen und dementsprechend von Land zu Land verschieden seien. Kritisiert wird von chinesischer Seite, dass im Westen einseitig die individuellen Menschenrechte betont würden, während in der chinesischen Tradition die Verpflichtungen des Individuums gegenüber der Familie, der Gruppe und der Gesellschaft im Ganzen immer den Vorrang vor den individuellen Rechten hätten. Kommt es zu Konflikten, hat der einzelne seine Rechte zurückzustellen und den Pflichten gegenüber der Allgemeinheit den Vorrang zu geben. Die westliche Vorstellung, dass Menschenrechte transzendente Werte darstellen, die dem Menschen von Natur her gegeben sind, wird in der VR China weitgehend abgelehnt. Die chinesische Führung betont immer wieder, dass Menschenrechte sich nur schrittweise mit den sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen einer Gesellschaft verwirklichen lassen und daher immer in ihrer Verwirklichung von historischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängig sind. Die chinesische Kritik richtet sich dagegen, dass der Westen bei seinem Eintreten für die Menschenrechte oft eine merkwürdige Einseitigkeit und Blindheit an den Tag legt. Der Vorwurf lautet, dass es die westlichen Demokratien vornehmlich immer die „erste Generation der Menschenrechte“, welche die individuellen Rechte sichern, den Vorrang geben, während sie die Menschenrechte der „zweiten Generation“, welche die sozialen und kulturellen Rechte garantieren, weitgehend vernachlässigten. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte sind nach chinesischer Argumentation jedoch genauso hoch anzusiedeln wie die bürgerlichen und politischen Rechte des Individuums. In Antwort auf die häufige Kritik des Westens, dass in China die Menschenrechte ungenügend geschützt würden, verweist die chinesische Führung auf das Prinzip, dass Menschenrechtsfragen nie als Instrument zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates missbraucht werden dürften. Auch wenn kommunistische Vorstellungen von der Gleichheit aller Menschen und der gemeinsamen Verpflichtung und Aufgabe, eine egalitäre sozialistische Gesellschaft aufzubauen, eine Rolle spielen, drückt sich in der Reserve gegenüber den individuellen Menschenrechten durchaus auch Treue zu alten chinesischen Vorstellungen über die Rolle und die Verpflichtungen des einzelnen der Gesellschaft gegenüber aus.
Das Menschenrecht der Religionsfreiheit
Das Thema „Religionsfreiheit“ und ihre Beeinträchtigung durch staatliche Organe werden offensichtlich höchst unterschiedlich gesehen, je nachdem ob ausländische, oft christliche kirchliche Stellen, die Verletzung der Religionsfreiheit beklagen, oder offizielle Organe der VR China die Einhaltung dieses Grundrechts beteuern. Die Berichterstattung ausländischer Medien über die Religionspolitik in der VR China kann leicht den Eindruck vermitteln, als ob in China die Religionen immer noch nur verfolgt und unterdrückt würden. Die Einseitigkeit, die manche politische und auch kirchliche Stellen im Hinblick auf die religiöse Situation in China an den Tag legen, wird von den Religionsbehörden im Lande beklagt, die ihrerseits darauf hinweisen, dass die von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit auch tatsächlich ausgeübt und praktiziert werden kann. China sieht sich in der gegenwärtigen Religionspolitik in einer historischen Kontinuität, da traditionell das Bestreben der chinesischen Staatsgewalt immer darin bestand, die Kontrolle über alle religiösen Aktivitäten zu haben und dafür zu sorgen, dass die staatliche Einheit nicht durch religiöse Ideen oder Praktiken beeinträchtigt wurde. Staatliche Eingriffe gegen Religionen werden daher immer als gerechtfertigte staatliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bezeichnet, die sich nur gegen solche Handlungen richteten, die sich fälschlich auf die Religionsfreiheit beriefen, in Wirklichkeit aber illegale, heterodoxe und revolutionäre Abweichungen darstellten. Die chinesische kommunistische Partei sieht sich ganz in dieser chinesischen Tradition, wenn sie den Sozialismus chinesischer Prägung als die einzige „orthodoxe“ Lehre und Maßstab für die Bewertung gesellschaftlicher und religiöser Aktivitäten hinstellt. Neu in der Argumentation der kommunistischen Regierung, und von der chinesischen Tradition abweichend, ist dagegen das Element der Übernahme der marxistischen Religionskritik. Die offizielle Religionspolitik in der frühen Zeit der VR China war bestimmt von dieser marxistisch inspirierten Religionskritik, nach der alle Religionen „Opium des Volkes“ sind, die nach Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft wegen des Verlusts ihrer Funktion, als Sedativ und Trostmittel zu wirken, von selbst absterben werden.
In der Religionspolitik hat die kommunistische Partei Chinas von Anfang unterschieden zwischen religiösen Glaubensinhalten und der Organisation religiöser Institutionen. Was die Glaubensinhalte und Lehren anging, so überließ man es weitgehend den Religionsgemeinschaften, diesen Bereich selber zu gestalten. Aber die religiösen Institutionen wurden einer strengen Reglementierung und Kontrolle seitens der Partei und der Regierungsorgane unterworfen, um zu verhindern, dass sie über den Bereich ihrer Anhänger hinaus Einfluss auf die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse im Lande nehmen könnten. Ein wichtiger Punkt in der Reformpolitik von Deng Xiaoping war die Wiederherstellung der Religionsfreiheit, die in den Wirren der Kulturrevolution als „alt“ und „überholt“ praktisch abgeschafft worden war. Das erklärte Ziel der Reformer war, alle gesellschaftlichen Kräfte, dazu wurden jetzt auch die vom Staat anerkannten Religionsgemeinschaften gezählt, beim Aufbau des sozialistischen Staates mit einzubinden. In der bis heute geltenden Verfassung der VR China von 1982 wird im Artikel 36 festgehalten, dass die Bürger der VR China Glaubensfreiheit genießen und wegen ihrer religiösen Überzeugung nicht benachteiligt werden dürfen. Die staatlich garantierte Religionsfreiheit schützt alle legitimen religiösen Aktivitäten der staatlich anerkannten Religionen. Die Definitionshoheit, was unter legitime Tätigkeiten fällt und was nicht, behalten sich die Organe der Büros der staatlichen Religionsaufsicht (SARA) auf den verschiedenen Ebenen des Staates, der Provinz und der Kommune vor. Für die christlichen Kirchen in der VR China bedeutet dies, dass nur solche religiösen Aktivitäten, die im Rahmen der vom Staat registrierten (und kontrollierten) Organisationen stattfinden, als legitim angesehen werden, während alle außerhalb dieser Organisationen fallenden religiösen Aktivitäten, z.B. solche der sog. katholischen Untergrundkirche, als illegal angesehen werden und daher strafrechtlich verfolgt werden können. Die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit gilt allerdings für Mitglieder der chinesischen kommunistischen Partei nur eingeschränkt, da sie, wie auch Angehörige des chinesischen Militärs, nicht an religiösen Zeremonien teilnehmen und keiner Religion angehören dürfen.
Gegenwärtig sind in der VR China fünf Religionen offiziell anerkannt: Daoismus, Buddhismus, Islam, die katholische Kirche und die protestantische Kirche. Jede dieser anerkannten Religionen ist in der „Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes“, dem Organ der „Vereinten Front“ vertreten, in der alle politisch, gesellschaftlich und religiös relevanten Institutionen unter der Leitung der kommunistischen Partei zusammenarbeiten. Für Daoisten, Buddhisten und Muslime gibt es jeweils eine nationale Vereinigung, während es in der katholischen Kirche neben der Bischofskonferenz die Chinesische Katholische Patriotische Vereinigung und bei den protestantischen Christen die beiden Organisationen des Chinesischen Christenrats und der Patriotischen Dreiselbstbewegung der Chinesischen Protestanten gibt.
Die Rolle der „patriotischen“ Organisationen ist sowohl in der katholischen wie auch in der protestantischen Kirche umstritten. Offiziell gelten sie als Verbindungsorgane der Kirchen zu den staatlichen Stellen, mischen sich aber darüber hinaus immer wieder in rein kirchliche und theologische Sachverhalte ein. Bei der nicht geklärten Abgrenzung der Kompetenzen der Chinesischen Katholischen Bischofskonferenz gegenüber der Patriotischen Vereinigung entstand in China selber und auch im Ausland der Eindruck, dass Laien entgegen den Bestimmungen des Kirchenrechts Leitungs- und Führungsaufgaben über Kleriker und Bischöfe ausüben. Im seinem Schreiben an die Katholiken Chinas vom 29. Juni 2007 hat Papst Benedikt XVI. mit großer Bestimmtheit und Klarheit festgehalten, dass die von der Chinesischen Katholischen Patriotischen Vereinigung in ihren Statuten vertretenen „Prinzipien von Unabhängigkeit und Autonomie, von Selbstverwaltung und demokratischer Verwaltung der Kirche“ mit der kirchlichen Lehre unvereinbar seien. Sollte es zu einer Verständigung zwischen dem Vatikan und der chinesischen Regierung kommen, ist davon auszugehen, dass die Patriotische Vereinigung ihre jetzige Rolle verlieren wird, da für sie kirchenrechtlich in der katholischen Kirche kein Platz ist. Es bleibt abzuwarten, ob die seit langen angestrebte Verständigung zwischen Beijing und Rom durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zustande kommt und die erhoffte Verbesserung der Situation der gut 12 Millionen Katholiken auch eintritt.
Georg Evers